teilungsversteigerung-bundesweiT
von Rechtsanwalt Johannes Steger
Haben Sie den Eindruck, dass die Teilungsversteigerung gar nicht so schwer auch ohne Anwalt zu führen ist?
Dass Sie das auch selbst können, weil alles im Internet steht und man auch Google oder ChatGPT fragen kann?
Meine Meinung: Vielleicht geht ein Alleingang gut, aber das ist unwahrscheinlich. Denn wenn Sie wie viele andere vor Ihnen - meist erst kurz vor oder noch im Versteigerungstermin - feststellen, dass die Teilungsversteigerung und die anschließende Verteilung des Erlöses nicht so läuft wie gedacht, dann ist es selbst für einen erfahrenen Anwalt zu spät, das Ruder für Sie noch herumzureißen.
Denn die erfolgreiche Teilungsversteigerung erfordert von Anfang an eine durchdachte Strategie und gute, manchmal zeitintensive Vorbereitung. Aber dann läuft die Versteigerung auch ohne Überraschungen.
Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein, beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Beratung für Ihre Teilungsversteigerung, um in diesem komplizierten Gerichtsverfahren Fehler zu vermeiden.
Insbesondere in den folgenden Konstellationen benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite:
Wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen, dann nehmen Sie nicht den Erstbesten oder automatisch den, mit dem Sie schon in anderen Angelegenheiten gute Erfahrungen gemacht haben.
Warum? Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass dieser Rechtsanwalt noch nie eine Teilungsversteigerung (erfolgreich) durchgeführt hat.
Im Jahr 2022 wurden etwa 12.000 Immobilien versteigert. Etwa 40 % dieser Verfahren entfielen auf Teilungsversteigerungen, waren also keine von einer Bank wegen nicht bedienter Kredite eingeleitete Zwangsversteigerungen.
Macht etwa 5.000 Teilungsversteigerungsverfahren im Jahr verteilt auf etwa 165.000 Personen, die in dem Jahr als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin bundesweit zugelassen waren.
Und die Statistik sieht für die Jahre 2023 und 2024 nicht wesentlich anders aus.
Wenn Sie also nicht gezielt nach einem Spezialisten suchen, ist die Wahrscheinlichkeit gering, an einen in der Teilungsversteigerung erfahrenen Anwalt zu geraten.
Sehr treffend hat Dr. Peter Bothe, Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht, in einem Beitrag der Zeitschrift für Erbrecht des Jahres 2022 beschrieben, dass von in der Teilungsversteigerung unerfahrenen Rechtsanwälten "haarsträubende Fehler gemacht würden, nur blieben sie meist folgenlos, weil keiner da sei, der sie bemerken könnte".
Ich ergänze: Die Teilungsversteigerung ist so kompliziert, dass die Mandanten die Fehler ihres eigenen Anwaltes nicht bemerken, obschon diese Fehler im Teilungsversteigerungsverfahren meist unnötig Geld und Zeit kosten sowie die Aussichten auf einen hohen Versteigerungserlös, den günstigen Erwerb der anderen Miteigentumsanteile sowie die reibungslose Verteilung des Erlöses unter den früheren Miteigentümern erschweren .
Storz/Kiderlen (Praxis der Teilungsversteigerung) etwa schreiben: "Die Teilungsversteigerung ist ein noch abgelegeneres Rechtsgebiet als die Vollstreckungsversteigerung, so dass sich hier außer den Rechtspflegern bei den Amtsgerichten nur sehr wenige Personen wirklich auskennen; das gilt ausdrücklich auch für Rechtsanwälte, die nur ausnahmsweise mit solchen Verfahren in Berührung kommen."
Leider allzu oft wagt sich ein Anwalt für einen "langjährigen Mandanten" oder weil der Auftrag am Anfang lukrativ erscheint an ein solches gerichtliches Verfahren, weil er meint, das werde schon irgendwie klappen.
Mein Tipp: Machen Sie es nicht alleine, suchen Sie sich einen spezialisierten Anwalt, der Ihnen wirklich helfen kann.
Ich beschreibe hier kurz (!) und ohne Anspruch auf Vollständigkeit, was ein in der Teilungsversteigerung erfahrener Anwalt zu dem von Ihnen gewünschten optimalen Versteigerungsergebnis beitragen sollte.
Ist der Antrag auf Durchführung der Teilungsversteigerung überhaupt zulässig? Zu denken ist an einen Ausschluss des Auseinandersetzungsanspruchs im Grundbuch, eine mögliche (unzulässige) Verfügung über das Vermögen im Ganzen bei der Scheidung oder an ein Zustimmungserfordernis eines Nießbrauchers.
Führt die Teilungsversteigerung wirtschaftlich auf der Grundlage des geschätzten Verkehrswerts der Immobilie zu einem Zuschlag, auch wenn im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen ist. Bleibt diese in der Versteigerung bestehen? Valutiert diese Grundschuld noch? Kann man diese Grundschuld ganz oder teilweise löschen lassen, um die Versteigerung und Erlösverteilung zu vereinfachen?
Der Anwalt entwickelt mit Ihnen die Strategie für die Durchführung der Teilungsversteigerung, vom Antrag bis zur Erlösverteilung.
Nur einen Versteigerungsantrag stellen kann jeder, das ist noch keine Strategie!
Der Anwalt berät Sie über den voraussichtlichen finanziellen Aufwand der Teilungsversteigerung und die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.
In dieser Phase - im Schach würde man von einem Endspiel sprechen - zeigt sich, wie gut die Teilungsversteigerung von Ihrem Anwalt von Beginn an durchgeplant wurde oder eben nicht. Hier erntet ein auf die Teilungsversteigerung spezialisierter Anwalt die Früchte seiner guten Arbeit, und zwar zu Ihrem Vorteil.
„Es gibt keinen Ruhm für die Prävention“ oder anders ausgedrückt „Risiken zu vermeiden, wird nicht honoriert“, wurde vielfach zu Beginn der COVID-19 Pandemie zitiert.
Wenn die präventive Handlung den Eintritt der befürchteten Folgen tatsächlich vermieden hat, nehmen Menschen im Nachhinein häufig an, die präventiven Maßnahmen seien gar nicht notwendig oder jedenfalls übertrieben gewesen.
Das gilt für alle Lebensbereiche, auch für die Beauftragung eines Anwalts.
Wer sich mit der Teilungsversteigerung nicht auskennt, macht Fehler – unweigerlich.
Und diese Fehler kosten Geld, und zwar unverhältnismäßig mehr als Sie für eine gute rechtliche Beratung durch einen in der Teilungsversteigerung erfahrenen Anwalt aufwenden müssen.
Jedenfalls für die Teilungsversteigerung kann ich nach jahrzehntelanger Erfahrung sagen:
Machen Sie es nicht allein! Beauftragen Sie einen Spezialisten! Es lohnt sich.