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                                              von Rechtsanwalt Johannes Steger



Anwalt

Anwalt für die Teilungsversteigerung

Vertrauen Sie meiner langjährigen Erfahrung in der Teilungsversteigerung, wenn ich sage ➡️ Die anwaltliche Beratung durch einen Spezialisten ist in der Teilungsversteigerung Pflicht, nicht Kür, auch wenn Sie in der Scheidung bereits durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Familienrecht vertreten werden.


Leicht entsteht zwar beim Lesen oberflächlicher Ratgeber im Internet der Eindruck, als könne man die Teilungsversteigerung selbst oder mit "irgendeinem" Anwalt zum Erfolg führen.


Allerdings wird das Zwangsversteigerungsgesetz, nach welchem sich das Verfahren zur Auseinandersetzung der Immobilie richtet, nur von wenigen Anwälten beherrscht. Vielleicht sind es in Deutschland  eine Handvoll, aber garantiert ist die Zahl der Experten einstellig.

Teilungsversteigerung Rechtsanwalt Johannes Steger Hamburg

Beauftragen Sie unbedingt einen Anwalt, insbesondere wenn noch eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist, Sie die Immobilie selbst ersteigern oder die Erlösverteilung nach dem Zuschlag zum eigenen Vorteil ohne Blockademöglichkeit für die andere Seite gestalten wollen. Sie werden ihn brauchen.


Aber auch dann, wenn Sie sich optimal gegen eine von einem anderen Eigentümer beantragte Teilungsversteigerung taktisch verteidigen wollen, sollten Sie das nicht auf eigene Faust versuchen.


☎️ Rufen Sie mich an. Meine Erfahrung als Anwalt in der Teilungsversteigerung kann ich für Sie vorteilhaft einsetzen. Denn ich habe bis jetzt schon als Anwalt bei der Teilungsversteigerung von Immobilien im Gesamtwert von mehreren hundert Millionen EURO erfolgreich mitgewirkt.


Wir klären dann in einem ersten Telefonat ➡️(0049 40 35 53 200), wie Sie mit meiner Hilfe die Teilungsversteigerung optimal vorbereiten und führen können. Dann besprechen wir auch den voraussichtlich finanziellen Aufwand für meine Beratung.


Im Anschluss an unser Telefonat schlage ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Ziele die beste Strategie für die Teilungsversteigerung vor und setze diese gemeinsam mit Ihnen um.


Welcher finanzielle Aufwand erwartet Sie bei meiner Beauftragung?

Damit überzeuge ich Sie in der Teilungsversteigerung

            ✔    Langjährige Erfahrung 

    Durchdachte Strategie

           ✔    Planbare Honorare

           ✔    Bundesweite Vertretung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt den Aufwand, den ich als Ihr Anwalt in der Teilungsversteigerung abrechnen kann, ohne mit Ihnen eine Honorarvereinbarung getroffen zu haben. Vergütet wird die Beratung im Wesentlichen wie eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme und nicht wie ein normaler Rechtsstreit. Das führt dazu, dass der finanzielle Aufwand für die anwaltliche Beratung trotz der Komplexität der Teilungsversteigerung deutlich geringer ausfällt als etwa bei einem Klagverfahren. 

Wer wie ich seit mehr als zwei Jahrzehnten in der Teilungsversteigerung berät, muss sich nicht erst in dieses komplexe Rechtsgebiet „einlesen“. Für mich als Experten ist vieles Standard, was anderen als Buch mit sieben Siegeln erscheint. 


Deshalb kann ich Ihre Vertretung in einer Teilungsversteigerung - nicht selten auch als Ergänzung zu einer von einem  Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht federführend betriebenen Scheidung - meist weitgehend auf der Grundlage der gesetzlichen Gebühren zu einem kalkulierbaren finanziellen Aufwand bundesweit übernehmen.


Und wenn ich für einzelne meiner Leistungen, etwa für eine absehbar umfangreiche Auseinandersetzung über die vorläufige Einstellung der Teilungsversteigerung, mit  Ihnen auf der Grundlage einer schriftlichen Honorarvereinbarung einen von den gesetzlichen Vorschriften abweichenden finanziellen Aufwand vereinbare, dann berücksichtige ich dabei garantiert das Ihnen zur Verfügung stehende Budget. 


➡️ Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail!


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